28.12.2011 | Staat, Verwaltung und Vergabe

Neue EU-Schwellenwerte für 2012 und 2013

Im Amtsblatt der EU L 319 v. 02.12.2011, Seite 43, wurden die neuen, ab dem 01.01.2012 geltenden Schwellenwerte für die Vergabe von öffentlichen Aufträgen veröffentlicht, wobei diese in Deutschland derzeit nicht uneingeschränkt gelten.

Die Schwellenwerte bestimmen, ab welchem Netto-Auftragswert ein öffentlicher Auftrag europaweit ausgeschrieben werden muss und betragen nun

  • für Bauaufträge: 5 Mio. €
  • für Verträge über Lieferungen und Leistungen: 200.000,00 €
  • für Sektorenauftraggeber über Lieferungen und Leistungen: 400.000,00 €
  • für Aufträge von Obersten oder Oberen Bundesbehörden: 130.000,00 €.

Ab diesen Werten sind nach der EU-Verordnung Nr. 1251/2011 die Aufträge europaweit auszuschreiben. 

Die neuen Schwellenwerte gelten grundsätzlich unmittelbar in den Mitgliedsstaaten, wobei es sich aber nur um Mindestanforderungen handelt, so dass die Mitgliedsstaaten auch strengere und damit niedrigere Schwellenwerte vorgeben können. In Deutschland gibt derzeit die Vergabeverordnung (VgV) niedrigere Schwellenwerte vor. Damit gelten in Deutschland diese auch nach dem 01.01.2012 bis zum Inkrafttreten einer neuen Vergabeverordnung (VgV) vorrangig vor der EU-Verordnung. Nur für Aufträge in den Sektoren Trinkwasser, Energie und Verkehr gelten ab dem 01.01.2012 die erhöhten EU-Schwellenwerte, weil die Sektorenverordnung eine dynamische Verweisung enthält und damit automatisch auf die aktuellen Schwellenwerte Bezug nimmt. Es bedarf im Sektorenbereich keiner Umsetzung der EU-Schwellenwerte in der Sektorenverordnung. Erst, wenn eine entsprechende Änderung der Vergabeverordnung in Kraft tritt, gelten die höheren Schwellenwerte der EU-Verordnung auch in Deutschland auf nationaler Ebene. Die Änderung der VgV soll im Februar im Bundesrat beschlossen werden.

 

Von: Arno Gerlach