06.07.2011 | Steuern und Vermögensnachfolge
Tempora mutantur…
„Die Zeiten ändern sich“, so wussten schon unsere Vorfahren. Auch die Zusammensetzung unseres Vermögens ändert sich. Gleichwohl belassen wir es oft bei Testamenten, die wir vor zehn oder zwanzig Jahre errichtet haben. Dass dies, also die unterlassene Aktualisierung des Testamentes, zu Problemen im Erbfall führen muss, liegt auf der Hand.
So etwa dann, wenn in einem Testament Gegenstände vermacht wurden, die im Erbfall nicht mehr vorhanden sind. Dies mag ein Depot sein, ein PKW oder auch ein Mietshaus. Hat der Erblasser verfügt, dass sein Neffe „mein Auto“ bekommt, so ergibt die Auslegung, dass damit das im Erbfall vorhandene Auto gemeint ist, sei es auch ein anderes als das zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung. Hat er ihm dagegen „meinen Audi A5“ vermacht und ist dieser im Erbfall nicht mehr vorhanden, so wird es schon schwieriger: Ist der Audi inzwischen verschrottet und hatte der Onkel kein anderes Auto erworben, dürfte das Vermächtnis unwirksam sein (§ 2169 Abs. 1 BGB). Hat er den Audi für 15.000 € verkauft aber kein anderes Auto angeschafft, so erstreckt sich das Vermächtnis - so jetzt das OLG Rostock (Beschluss vom 16.04.2009, 3 W 9/09) - im Zweifel nicht auf die Herausgabe des Verkaufserlöses. Auch wird man in diesem Fall kein so genanntes „Verschaffungsvermächtnis“ des Inhalts annehmen können, dass der Erbe dem Neffen (Vermächtnisnehmer) einen Audi A5 gleicher Art und Güte beschaffen und übergeben müsste. Besaß dagegen der Erblasser beim Erbfall statt des Audi ein anderes Auto, etwa einen 5er BMW, so wird man das Testament trotz der Abweichung im Wortlaut in aller Regel dahingehend auslegen müssen, dass mit „mein Audi A5“ der „im Todesfall mir gehörende PKW“ gemeint war. Ganz sicher ist aber auch das nicht.
In der Praxis sind diese Fälle meist mit heftigem Streit verbunden. Der vorsorgliche Rat kann daher nur lauten: Formulieren Sie Ihr Testament eindeutig! Überprüfen Sie es regelmäßig auf seine Aktualität! Die Erfahrung lehrt nämlich: Fallstricke lauern überall. Sie werden sich ziemlich sicher darin verfangen, wenn Sie sich nicht rechtzeitig fachkundiger Hilfe versichern!
Von: Dr. Hans Vogt
