Blick Aktuell vom 30.09.2019 Gaskonzessionsvertrag

Mendig. Der bestehende Gaskonzessionsvertrag zwischen der Stadt Mendig und der Energieversorgung Mittelrhein GmbH vom 12. Mai 2000 endet am 11. Mai 2020. Nach dem Energiewirtschaftsgesetz haben die Gemeinden ihre öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zur unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern im Gemeindegebiet diskriminierungsfrei durch Vertrag zur Verfügung zu stellen. Auf die von der Verwaltung am 27. April 2018 form –und fristgerecht erfolgte öffentliche Bekanntmachung haben die Energieversorgung Mittelrhein AG (evm) und die innogy SE (innogy) fristgerecht ihr Interesse an der Nutzung der öffentlichen Verkehrswege bekundet. Dem schließt sich ein Auswahlverfahren an, das nach den einschlägigen energiewirtschaftlichen und europarechtlichen Vorgaben durchzuführen ist. Die beiden sachverständigen Rechtsanwälte Moesta und Krechel von der Koblenzer Sozietät Martini – Mogg - Vogt, die dem Stadtrat bereits am 10. September im Rahmen einer Informationsveranstaltung das umfangreiche und höchst transparente Verfahren ausführlich erläutert hatten, waren auch bei der jüngsten Sitzung des Mendiger Stadtrats am Dienstag, 24. September zugegen, um das Procedere noch einmal in Kurzform darzustellen. Der Stadtrat votierte dann –einstimmig- dafür, dem von den Rechtsanwälten vorgeschlagenen Verfahren, den gesamten Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Bewertungsmethode für die Neuvergabe der Gaskonzession sowie dem unverbindlichen Mustervertragsentwurf und dem Verfahrensbrief unverändert zuzustimmen. Der Stadtrat beauftragte die Verwaltung, den Bewerbern die beschlossenen Auswahlkriterien nebst Gewichtung und Bewertungsmethode mittels Verfahrensbrief unter Beifügung des unverbindlichen Mustervertragsentwurfs bekannt zu geben und sie zur Abgabe indikativer Angebote binnen einer Frist von drei Monaten aufzufordern. Mehr Informationen hier