EU-Unterstützung Kurzarbeiterprogramme in der Corona-Krise

Zudem hat die EU Kommission nun angekündigt die Kurzarbeiterprogramme der Länder mit bis zu 100 Mrd. Euro zu unterstützen. Dies soll in Form von Darlehen geschehen und insbesondere den Ländern zu Gute kommen, die von der Krise besonders stark betroffen sind.

Grundsätzlich können jedoch alle Mitgliedstaaten von diesem Instrument Gebrauch machen, indem sie bei der Kommission finanzielle Unterstützung für die Erstellung oder Ausweitung eines Kurzarbeiterprogrammes beantragen.

Darüber hinaus können Unternehmen auch direkt bei der EU Kommission Finanzmittel beantragen. Die Finanzierungsmöglichkeit steht Unternehmen jeder Art zu und umfasst Darlehen, Kleinstkredite, Bürgschaften und Risikokapital. Eine Hilfe kann dabei über folgenden Link beantragt werden.

Dr. Heike Thomas-Blex, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Hannah Gohlke, Rechtsreferendarin