Investment Förderprogramm

Fortsetzung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat die „Förderrichtlinie zur Bezuschussung von Wagniskapital privater Investierender für junge innovative Unternehmen“ zur Fortsetzung des Förderprogramms „INVEST – Zuschuss für Wagniskapital“ neugefasst. Die neue Förderrichtlinie ist am 6. Februar 2023 in Kraft getreten und gilt für alle Förderanträge, die ab dem 6. Februar 2023 gestellt werden.

Mit dem Förderprogramm sollen Start-ups gerade in der schwierigen Anfangsphase unterstützt werden, indem Privatpersonen durch staatliche Zuschüsse angeregt werden sollen, sich als Business Angel an Start-ups zu beteiligen. Der Zuschuss kann dabei zum Einstiegszeitpunkt auf das getätigte Investment und zusätzlich beim Exit als pauschale Kompensation für die auf den Veräußerungsgewinn zu entrichtenden Steuern gewährt werden.

Seit dem 01.01.2023 konnten nach Auslaufen der vorherigen Förderrichtlinie zunächst keine Förderanträge mehr gestellt werden, da die Bundesregierung in einer Studie zunächst die Notwendigkeit der öffentlichen Förderungen überprüfen ließ und die Abstimmungsprozesse zur neuen Förderrichtlinie noch nicht abgeschlossen waren. Nach der nun erfolgten Neufassung der Förderrichtlinie können wieder Förderanträge beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle online gestellt werden.

Im Zuge der Neufassung der Förderrichtlinie wurde die Mindestinvestitionssumme für Business Angel von EUR 25.000,00 auf EUR 10.000,00 herabgesetzt. Bei Vorliegen aller Voraussetzungen können Privatinvestoren einen Zuschuss in Höhe von 25% des eingesetzten Kapitals erwarten. Pro Investor werden dabei maximal EUR 100.000,00 bewilligt. Der Exitzuschuss kann bis zu 25% des Veräußerungsgewinns betragen.

Durch die Wiederaufnahme des Förderprogramms „INVEST“ werden Investitionen in Start-ups für Privatinvestoren wieder attraktiver und Start-ups können verstärkt auf entsprechende Investitionen hoffen.

Dr. Johannes Weiland, Rechtsanwalt