Sozialschutz-Paket in der Corona-Krise

Der Bundestag hat zur Eindämmung der sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie vergangene Woche das Sozialschutz-Paket beschlossen. Dieses soll insbesondere Familien mit geringem Einkommen und Selbstständige ohne oder mit nur wenigen Angestellten schützen. Die getroffenen Maßnahmen setzen die Voraussetzungen für einige Sozialleistungen herab, um diese unbürokratischer zugänglich zu machen.

Das Paket umfasst unter anderem einen vereinfachten Zugang zur Grundsicherung und zum Kinderzuschlag.

Außerdem können Eltern einen Entschädigungsanspruch für Verdienstausfälle, die durch die behördliche Schließung von Schulen und Kitas bedingt sind, geltend machen. Dies gilt allerdings nur, wenn keine anderen Möglichkeiten bestehen der Tätigkeit vorübergehend bezahlt fernzubleiben. Ein Abbau von Zeitguthaben und Ansprüche auf Kurzarbeitergeld gehen dabei vor. Soweit jedoch keine andere Möglichkeit besteht, können Eltern eine Entschädigung in Höhe von 67% des Nettogehalts für bis zu sechs Wochen gewährt bekommen.

Darüber hinaus sollen Soziale Dienstleiter, wie beispielsweise Kitas, trotz Schließung weiterhin Zuschüsse erhalten unter der Voraussetzung, dass sie im Rahmen ihrer Möglichkeiten einen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten. Zudem wird das Gehalt einer Nebentätigkeit in einem systemrelevanten Bereich nicht auf die Höhe des Kurzarbeitergeldes angerechnet.

Dr. Heike Thomas-Blex, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Hannah Gohlke, Rechtsreferendarin