Rechtsanwalt
Verträge und AGB
Damit Verträge wirksam sind, müssen sie richtig gestaltet sein. Das gilt auch für die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Aber oft ist beides nicht der Fall. Profitieren Sie auf diesen Gebieten von unserem Fachwissen. Für den Fall, dass es doch einmal zu einer Konfliktsituation kommt, können Sie sich auf unsere langjährige Erfahrung in der Prozessführung verlassen.
Lassen Sie sich rechtzeitig von unseren Rechtsanwälten Prof. Dr. Hubert Schmidt, Johannes Mogg, Dr. Thomas Brübach, Walter Metternich, Sascha Unger und Tim Ohnemüller, LL.M. beraten.
- Prüfung und Gestaltung von Verträgen
- Durchsetzung vertraglicher Ansprüche
- Prüfung und Gestaltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Aktuelles Verträge und AGB
Drum prüfe, wer sich zwei Jahre bindet!
Der Bundesgerichtshof hält unter bestimmten Voraussetzungen die Festlaufzeit eines Fitnessstudiovertrages von 24 Monaten für zulässig (Urteil vom 08.02.2012 - XII ZR...
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