Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Einstellung der Leistungen

Das Oberlandesgericht Celle hat mit nun veröffentlichtem Urteil vom 19.11.2018 (Az. 8 U 139/18) entschieden, dass ein Berufsunfähigkeitsversicherer gegenüber einem Kunden nachvollziehbar begründen muss, wenn er sich nach einem Anerkenntnis der Leistungsverpflichtung von dieser wieder befreien möchte. Dies erfordert, den Gesundheitszustand des Versicherten, den der Versicherer seinem Anerkenntnis zugrunde gelegt hatte, im Vergleich zu betrachten zum angeblich veränderten Gesundheitszustand des Versicherten zu dem Zeitpunkt, als die Leistung eingestellt wurde. Da im zu entscheidenden Fall der Versicherer diese Voraussetzung nicht ansatzweise erfüllt hatte, wurde er zur Weiterzahlung der Leistungen verurteilt.

Kristina Orth, Fachanwältin für Medizinrecht, Fachanwältin für Versicherungsrecht