Rechtsanwalt Johannes Mogg

Geburtsjahr: 1957Zulassung seit: 1984

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht und Verwaltungsrecht

Sekretariat: Margit Neumann

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Rechtsanwalt Johannes Mogg berät und vertritt rund um die zivil- und strafrechtliche Verantwortung bei ärztlicher Fehlbehandlung, im Vertrags(zahn-)arztrecht, im Berufs- und Vergütungsrecht der Heilberufe, auch der Apotheker, und im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht. Vertragsrecht der Heilberufe sowie Versicherungsvertragsrecht, Staatshaftungsrecht und Weinrecht sind weitere Schwerpunkte seiner Tätigkeit.