Rechtsanwalt Johannes Mogg berät und vertritt rund um die zivil- und
strafrechtliche Verantwortung bei ärztlicher Fehlbehandlung, im
Vertrags(zahn-)arztrecht, im Berufs- und Vergütungsrecht der Heilberufe,
auch der Apotheker, und im Arzneimittel- und Medizinprodukterecht.
Vertragsrecht der Heilberufe sowie Versicherungsvertragsrecht,
Staatshaftungsrecht und Weinrecht sind weitere Schwerpunkte seiner
Tätigkeit.