Revisionsrecht – Übereinstimmungswahrscheinlichkeit und Qualität bei DNA-Spuren

In einem Jugendstrafverfahren hatte die Jugendkammer den Angeklagten zu einer Jugendstrafe verurteilt. Die Überzeugung von seiner Täterschaft stützte das Landgericht insbesondere auf die Übereinstimmung der DNA des Angeklagten mit der auf einem am Tatort sichergestellten, vom Täter zuvor verlorenen, Ohrhörer, ohne dabei die Wahrscheinlichkeit der Übereinstimmung anzugeben sowie die Qualität der DNA-Spur mitzuteilen. Dies genügte nach einem Beschluss des BGH vom 11. Juli 2017 (Az.: 5 StR 172/17) nicht den Anforderungen, welche von der Rechtsprechung an die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung gestellt werden.

André Neumann, Fachanwalt für Steuerrecht, Fachanwalt für Strafrecht, Zertifizierter Berater für Steuerstrafrecht (DAA)